Mit einer Reihe von Neuregelungen im SGB V will der Gesetzgeber erreichen, dass dem Thema „Qualität“ im Krankenhaus eine größere Bedeutung beigemessen wird. Hierzu finden sich in den §§ 135 ff SBG V nunmehr zahlreiche Regelungen. Zwar waren schon bisher im SGB V reichlich Regelungen zur Qualität und deren Kontrolle enthalten, doch schienen sie dem Gesetzgeber nicht ausreichend zu sein ...
Quelle: bibliomedmanager.de
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