B 1 KR 32/17 R: Newsletter Versorgungsauftrag
Der Inhalt des Versorgungsauftrags eines Plankrankenhauses richtet sich an der ärztlichen Weiterbildungsordnung aus, die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung im Land gilt.der Versorgungsauftrag eines Krankenhauses wird häufig von den Krankenkassen dem Inhalt nach in Frage gezogen. Diese Fragestellung erhält Relevanz bei der Budgetvereinbarung und bei der Leistungsabrechnung. Das BSG hat festgestellt, dass der planerisch zugewiesene Versorgungsauftrag inhaltlich von der ärztlichen Weiterbildungsordnung geprägt wird und stellt dabei auf den Inhalt der ärztlichen Weiterbildungsordnung des Landes zum Zeitpunkt der Leistungserbringung ab. [...]
Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de