Das forderte Ulf Sengebusch, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Sachsen [...] Bisher gilt, dass nur die Krankenkassen den Krankenhäusern diesen Betrag als Aufwandspauschale zahlen müssen, wenn der MDK bei einer Abrechnungsprüfung keinen Grund zur Beanstandung der Rechnung findet. Kliniken dagegen müssen bei Fehlern nur zu viel erhaltenes Geld zurückzahlen. [...]
Quelle: bibliomedmanager.de