Die Weitergabe von Patienten-Erhebungsbögen zu Hilfsmittel-Versorgungen an Krankenkassen ist nach Ansicht des Bundesverbandes Medizintechnologie, BVMed, nicht mit den Datenschutz-Anforderungen vereinbar. Experten des BVMed-Fachbereichs „Leistungsrecht für Leistungserbringer“ fordern daher eine Klärung, um die im Markt vorhandene Rechtsunsicherheit bei der Weiterleitung von medizinischen Detaildaten von Versicherten zu Hilfsmittelversorgungen an gesetzliche Krankenkassen im Rahmen von Verträgen nach § 127 Abs. 2 SGB V zu beheben.
Quelle: bvmed.de