Anlass zu dieser FAQ war ein vor dem Sozialgericht Schleswig verhandelter Rechtsstreit über die Abrechnung der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung mit dem OPS-Kode 8-550.1, deren Abrechnung die Krankenkasse infrage gestellt hatte.
[...] Dem Grunde nach geht es in der FAQ darum, ob bei einem Patienten, der 90 % Einzeltherapien erhalten hat auch dann der OPS-Kode 8-550.- Anwendung finden kann, wenn die erhaltenen Gruppentherapieanteile die im OPS-Kode geforderten 10 % übersteigen. Die AG OPS hat sich dafür ausgesprochen, dass die über 10 % hinausgehenden Gruppentherapieeinheiten kein Hinderungsgrund für die Kodierung sind. [...]
[...] Dem Grunde nach geht es in der FAQ darum, ob bei einem Patienten, der 90 % Einzeltherapien erhalten hat auch dann der OPS-Kode 8-550.- Anwendung finden kann, wenn die erhaltenen Gruppentherapieanteile die im OPS-Kode geforderten 10 % übersteigen. Die AG OPS hat sich dafür ausgesprochen, dass die über 10 % hinausgehenden Gruppentherapieeinheiten kein Hinderungsgrund für die Kodierung sind. [...]
Quelle: dkgev.de