Die Vertragspartner auf Bundesebene haben sich auf redaktionelle Anpassungen in einigen Vertragsanlagen der Hebammenhilfe verständigt. Aktualisiert wurden unter andrem die Versichertenbestätigungen, die für Leistungen, die ab 1. Oktober 2018 erbracht werden. Die neuen Versichertenbestätigungen sind verbindlich und ausschließlich zu nutzen. Zur besseren Lesbarkeit steht eine Lesefassung zur Verfügung. Die Vereinbarung tritt am 15. Juli 2018 in Kraft [...]
Download: Vereinbarung zur Änderung von Vertragsanlagen (PDF, 215KB) | AOK-Gesundheitspartner
Quelle: aok-gesundheitspartner.de