Die Rückvergütung der Einsatzkosten zur Nutzung der LifeBridge® erfolgt primär über die individuell mit den Kostenträgern verhandelten Zusatzentgelte. Die Höhe des Zusatzentgeltes (ZE2018-03* FPK Anlage 4+6) für den Einsatz einer minimalisierten HLM, gemäß Fallpauschalen Katalog 2018, erfolgt im Zuge der jährlichen Budgetverhandlungen. Darüber hinaus erfährt der Einsatz der minimalisierten Herz-Lungen-Maschine auchein Reimbursement durch die Umgruppierung in höher bewertete G-DRGs.
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