Das Erweiterte Bundesschiedsamt hat einen Rahmenvertrag festgesetzt, der zum 01.07.2017 in Kraft treten soll. Die Vertragspartner haben sich jedoch, vorbehaltlich der gesetzlichen Änderung zur LANR im Rahmen des Blut- und Gewebegesetzes darauf verständigt,
das Inkrafttreten des Rahmenvertrages auf den 01.10.2017 zu verschieben. Die vertraglichen Regelungen greifen in die Strukturen und Prozesse der Krankenhäuser ein, so dass die DKG die nachfolgenden Umsetzungshinweise erarbeitet hat.
Die dargestellten Regelungspunkte die die wesentlichen Sachverhalte abhandeln, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es bleibt vorbehalten, die Umsetzungshinweise den spezifischen Anforderungen des einzelnen Krankenhausträgers bzw. des jeweiligen Bundeslandes anzupassen ohne jedoch die rahmenvertraglichen Festsetzungen außer Acht zu lassen!
Quelle: dkgev.de
das Inkrafttreten des Rahmenvertrages auf den 01.10.2017 zu verschieben. Die vertraglichen Regelungen greifen in die Strukturen und Prozesse der Krankenhäuser ein, so dass die DKG die nachfolgenden Umsetzungshinweise erarbeitet hat.
Die dargestellten Regelungspunkte die die wesentlichen Sachverhalte abhandeln, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es bleibt vorbehalten, die Umsetzungshinweise den spezifischen Anforderungen des einzelnen Krankenhausträgers bzw. des jeweiligen Bundeslandes anzupassen ohne jedoch die rahmenvertraglichen Festsetzungen außer Acht zu lassen!
Quelle: dkgev.de