Das pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) ist ein in Deutschland angewandtes Patientenklassifikationssystem, das auf Grundlage einer tagesbezogenen Kostenkalkulation in einer klinisch relevanten und nachvollziehbaren Weise, Art und Anzahl der behandelten Krankenhausfälle in Bezug zum Ressourcenverbrauch des Krankenhauses setzen soll
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Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)
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Die obere Grenzverweildauer legt fest, ab welcher Aufenthaltsdauer im Krankenhaus ein tagesbezogener Zuschlag vergütet wird.
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Das SG Detmold hat entschieden, dass sich eine Krankenkasse nicht auf die Vorgaben der PrüfvV zur Rechnungskorrektur berufen kann, um dies dem im Rahmen einer MDK-Einzelfallprüfung festgestellten weitergehenden Vergütungsanspruch eines Krankenhauses entgegen zu halten.
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Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V
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Das pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) ist ein in Deutschland angewandtes Patientenklassifikationssystem, das auf Grundlage einer tagesbezogenen Kostenkalkulation in einer klinisch relevanten und nachvollziehbaren Weise, Art und Anzahl der behandelten Krankenhausfälle in Bezug zum Ressourcenverbrauch des Krankenhauses setzen soll.
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Der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist das Vergütungssystem der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung in Deutschland. Es ist ein sozialversicherungsrechtlichtes Verzeichnis im deutschen Gesundheitswesen, nach dem ambulante und belegärztliche Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.
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Urteil zur Berücksichtigung von Beatmungsstunden der CPAP-Beatmung bei Neugeborenen und Säuglingen
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Urteil des LSG NRW und BSG zur ständigen ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation, wenn der diensthabende Anästhesist zu einem Notfalleinsatz hinzugezogen wird.