Inhaltsverzeichnis
Folgezustände oder Spätfolgen einer Krankheit sind aktuelle Krankheitszustände, die durch eine frühere Krankheit hervorgerufen wurden.
Es gibt keine allgemeine zeitliche Beschränkung für die Verwendung der Schlüsselnummern für Folgezustände. Der Folgezustand kann schon im Frühstadium des Krankheitsprozesses offenbar werden, z.B. neurologische Defizite als Folge eines Hirninfarktes, oder er zeigt sich Jahre später, z.B. die chronische Niereninsuffizienz als Folge einer früheren Nierentuberkulose.
Die Kodierung der Folgezustände von Krankheiten erfordert zwei Schlüsselnummern:
Wird ein Patient dagegen beispielsweise zu einer Sehnenoperation bei einem vor zwei Wochen stattgefundenen Sehnenriss im Fingerbereich aufgenommen, ist dies nicht als „Folgeerscheinung“ zu kodieren, da der Riss immer noch behandelt wird.
Spezifische Schlüsselnummern für die Ursachen von Spätfolgen sind:
Auch bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff, die zum Zeitpunkt des Ersteingriffs im Rahmen der Gesamtbehandlung bereits als Folgeeingriff geplant war, wird die ursprüngliche Krankheit als Hauptdiagnose kodiert. Das gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Krankheit nicht mehr vorhanden ist (siehe Beispiel 5 und 6).
Metallentfernungen und andere weitere Behandlungen einer Verletzung (z.B. Entfernung eines orthopädischen Nagels) sind zu unterscheiden von der Behandlung einer Folgeerscheinung der ursprünglichen Verletzung (siehe Beispiel 4). Diese Fälle sind mit dem passenden Kode für die ursprüngliche Verletzung als Hauptdiagnose gefolgt von einem zutreffenden Kode aus Kapitel XXI (z.B. Z47.0 Entfernung einer Metallplatte oder einer anderen internen Fixationsvorrichtung) als Nebendiagnose zu verschlüsseln, der zusammen mit dem entsprechenden Kode für die Prozedur den Bedarf einer weiteren Behandlung anzeigt.
Es gibt keine allgemeine zeitliche Beschränkung für die Verwendung der Schlüsselnummern für Folgezustände. Der Folgezustand kann schon im Frühstadium des Krankheitsprozesses offenbar werden, z.B. neurologische Defizite als Folge eines Hirninfarktes, oder er zeigt sich Jahre später, z.B. die chronische Niereninsuffizienz als Folge einer früheren Nierentuberkulose.
Die Kodierung der Folgezustände von Krankheiten erfordert zwei Schlüsselnummern:
- eine für den aktuellen Rest-/Folgezustand und
- eine Schlüsselnummer („Folgen von ...“), die ausdrückt, dass dieser Zustand Folge einer früheren Krankheit ist.
Beispiel 1
Einseitige Erblindung aufgrund eines früheren Trachoms
H54.4 Blindheit und hochgradige Sehbehinderung, monokular
B94.0 Folgezustände des Trachoms
Beispiel 2
Monoplegie des Oberarms aufgrund einer früheren akuten Poliomyelitis
G83.2 Monoparese und Monoplegie einer oberen Extremität
B91 Folgezustände der Poliomyelitis
Beispiel 3
Spastische Hemiplegie aufgrund einer früheren Hirnembolie
G81.1 Spastische Hemiparese und Hemiplegie
I69.4 Folgen eines Schlaganfalls, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet
Beispiel 4
Ein Patient wird zur Behandlung einer Fehlstellung, die Folge einer abgeheilten Radiusfraktur ist, stationär aufgenommen.
Hauptdiagnose: M84.03 Frakturheilung in Fehlstellung, Unterarm
Nebendiagnose(n): T92.1 Folgen einer Fraktur des Armes
Wird ein Patient dagegen beispielsweise zu einer Sehnenoperation bei einem vor zwei Wochen stattgefundenen Sehnenriss im Fingerbereich aufgenommen, ist dies nicht als „Folgeerscheinung“ zu kodieren, da der Riss immer noch behandelt wird.
Spezifische Schlüsselnummern für die Ursachen von Spätfolgen sind:
- B90.- Folgezustände der Tuberkulose
- B91 Folgezustände der Poliomyelitis
- B92 Folgezustände der Lepra
- B94.- Folgezustände sonstiger und nicht näher bezeichneter infektiöser und parasitärer Krankheiten
- E64.- Folgen von Mangelernährung oder sonstigen alimentären Mangelzuständen
- E68 Folgen der Überernährung
- G09 Folgen entzündlicher Krankheiten des Zentralnervensystems
- I69.- Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit
- O94 Folgen von Komplikationen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
- T90-T98 Folgen von Verletzungen, Vergiftungen und sonstigen Auswirkungen äußerer Ursachen
Behandlung einer akuten Verletzung/Verbrennung und geplanter Folgeeingriff
Für die initiale und nachfolgende Behandlung einer aktuellen Verletzung/Verbrennung ist der Kode für die Verletzung/Verbrennung (weiterhin) als Hauptdiagnose zu verwenden.Auch bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff, die zum Zeitpunkt des Ersteingriffs im Rahmen der Gesamtbehandlung bereits als Folgeeingriff geplant war, wird die ursprüngliche Krankheit als Hauptdiagnose kodiert. Das gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Krankheit nicht mehr vorhanden ist (siehe Beispiel 5 und 6).
Beispiel 5
Ein Patient wird zur geplanten Rückverlagerung eines Kolostomas, das bei einer früheren Operation wegen einer Sigmadivertikulitis angelegt wurde, stationär aufgenommen. Die Sigmadivertikulitis ist inzwischen abgeheilt.
Hauptdiagnose: Sigmadivertikulitis
Nebendiagnose(n): Versorgung eines Kolostomas
Metallentfernungen und andere weitere Behandlungen einer Verletzung (z.B. Entfernung eines orthopädischen Nagels) sind zu unterscheiden von der Behandlung einer Folgeerscheinung der ursprünglichen Verletzung (siehe Beispiel 4). Diese Fälle sind mit dem passenden Kode für die ursprüngliche Verletzung als Hauptdiagnose gefolgt von einem zutreffenden Kode aus Kapitel XXI (z.B. Z47.0 Entfernung einer Metallplatte oder einer anderen internen Fixationsvorrichtung) als Nebendiagnose zu verschlüsseln, der zusammen mit dem entsprechenden Kode für die Prozedur den Bedarf einer weiteren Behandlung anzeigt.
Beispiel 6
Ein Patient wird zur Metallentfernung ein Jahr nach einer distalen Radiusfraktur (mit Luxation des Ulnakopfes), die mit einer Platte versorgt wurde, stationär aufgenommen.
Hauptdiagnose: S52.31 Fraktur des distalen Radiusschaftes mit Luxation des Ulnakopfes
Nebendiagnose(n): Z47.0 Entfernung einer Metallplatte oder einer anderen internen Fixationsvorrichtung
Prozedur(en): 5-787.35 Entfernung von Osteosynthesematerial, Platte, Radiusschaft
4.200 mal gelesen