S 13 KR 286/16 Verjährungsfrist von Vergütungsforderungen
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Verjährungsfrist von drei Jahren im Krankenhausabrechnungsstreit - Beginn der Verjährung in Bezug auf einen Anspruch aus § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB
Sozialgericht Speyer vom 16.02.2018
Für Vergütungsforderungen von Krankenhäusern gegen Krankenkassen gilt auf Grund der Verweisung in § 69 Abs 1 S 3 SGB V die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB. Gleiches gilt für Erstattungsansprüche von Krankenkassen gegen Krankenhausträger .