Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik können das neue System ab 2013 auf freiwilliger Basis einführen. Ursprünglich sollte die Anwendung ab 2015 verpflichtend sein. Mit dem "Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung" vom 24. Juli 2014 wurde die Frist, in der Kliniken das PEPP-System freiwillig einführen können, um zwei Jahre verlängert[5]. Ab 2017 bis 2019 ist die Umstellung budgetneutral. Es findet eine Anpassung an das bisherige Klinikbudget statt. 2019 beginnt die Konvergenzphase. In der Zeit wird ein Landesbasisentgeltwert aus den Mittelwerten aller Kliniken von InEK ermittelt (alle Kosten eines Behandlungstages aller Behandlungsfälle im Mittel). Bis 2022 wird der bisherige krankenhausindividuelle Wert an den Landesbasisentgeltwert angepasst.
Mit der Einführung des neuen Abrechnungssystems gewinnt das Berufsbild der Medizinischen Kodierfachkraft (MKF) nun auch im psychiatrischen Bereich zusehends an Bedeutung.
Ärzte und pflegendes Personal in deutschen Kliniken sind aufgrund der Arbeitsbelastung sowie wachsenden Komplexität und Entwicklung der Diagnosebezogene Fallgruppen (DRGs - Fallpauschalen), ICD (Diagnose-Katalog) und OPS (Katalog auch spezieller psychiatrischer Verfahren) zunehmend auf die Hilfe von speziell ausgebildetem Fachpersonal angewiesen.
Dieses sollte idealerweise eine Kombination aus medizinischem Hintergrundwissen, weiterführenden Kenntnissen zum PEPP-System, betriebswirtschaftlichem Sachverstand sowie praxisorientierten EDV-Kompetenzen vereinen.
Um dabei den erheblichen abrechnungstechnischen und medizinischen Anforderungen gerecht zu werden hat sich eine Weiterbildung bereits ausgebildeten medizinischen Fachpersonals oder geeigneten Abrechnungspersonals zur MKF etabliert. Hierbei können Absolventen ein Zertifikat der Industrie- und Handelskammer als Qualifikationsnachweis erwerben. So konnte seit 2013 ein strukturierter Ausbildungsstandard etabliert werden.
Mit der Einführung des neuen Abrechnungssystems gewinnt das Berufsbild der Medizinischen Kodierfachkraft (MKF) nun auch im psychiatrischen Bereich zusehends an Bedeutung.
Ärzte und pflegendes Personal in deutschen Kliniken sind aufgrund der Arbeitsbelastung sowie wachsenden Komplexität und Entwicklung der Diagnosebezogene Fallgruppen (DRGs - Fallpauschalen), ICD (Diagnose-Katalog) und OPS (Katalog auch spezieller psychiatrischer Verfahren) zunehmend auf die Hilfe von speziell ausgebildetem Fachpersonal angewiesen.
Dieses sollte idealerweise eine Kombination aus medizinischem Hintergrundwissen, weiterführenden Kenntnissen zum PEPP-System, betriebswirtschaftlichem Sachverstand sowie praxisorientierten EDV-Kompetenzen vereinen.
Um dabei den erheblichen abrechnungstechnischen und medizinischen Anforderungen gerecht zu werden hat sich eine Weiterbildung bereits ausgebildeten medizinischen Fachpersonals oder geeigneten Abrechnungspersonals zur MKF etabliert. Hierbei können Absolventen ein Zertifikat der Industrie- und Handelskammer als Qualifikationsnachweis erwerben. So konnte seit 2013 ein strukturierter Ausbildungsstandard etabliert werden.
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